Das Jahr 2023 ging mit der dritthöchsten Asylzuwanderung der letzten 30 Jahre zu Ende. Von diesem hohen Niveau kommend, betrachten wir nun den Verlauf im aktuellen Jahr.
Leicht kann man derzeit in den Glauben verfallen, dass, in Anbetracht der zahlreichen Anschläge und der zunehmend im Alltag vorkommenden Gewalt durch Migranten, die Bundesregierung versucht, Maßnahmen gegen weitere irreguläre Migration vorzunehmen… Nein, liebe Leser. Das ist selbstredend nicht der wahre Grund. Läge das Wohl der deutschen Bevölkerung im Interesse der Regierung, hätte sie bereits vor Jahren Maßnahmen ergriffen. Sie hätte schlichtweg geltendes Recht und Gesetz anwenden können, mehr wäre gar nicht nötig.
Die Tatsache, dass die Union unter Friedrich Merz keine Politik FÜR das Volk zu machen versucht, zeigt sich überdeutlich an der Aussage besagter Person, dass vorerst keine Anträge in den Bundestag eingebracht werden, die womöglich mit Stimmen der AfD oder des BSW zu einer Mehrheit führen könnten. Die Verachtung vor den Willen des Volkes kann man nicht besser ausdrücken.
199.947 Aslyerstanträge bis Oktober 2024
In zehn Monaten dieses Jahres sind fast 200.00 Menschen im Rahmen des Asylsystems zu uns gekommen – Ukrainische Staatsbürger sind in dieser Zahl nicht erfasst.
Das BAMF prüft nun gewissenhaft jeden einzelnen Antrag – vergebene Mühe, in Anbetracht der Tatsache, dass die weit überwiegende Mehrheit der Antragsteller sowieso bleiben kann, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird. Wie das sein kann, haben wir in unserer Artikelserie zum Asylrecht ausführlich beschrieben.
Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer
Was jeder Mensch, der nicht vom eigenen Chauffeur und von Personenschutz begleitet auf den Straßen sieht, lässt sich auch anhand nackter Zahlen gut erkennen. Die Top 3 der Herkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei. Über 60% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt.
Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.
Doch nicht nur die Türkei ist ein beliebtes Urlaubsland. Auch Syrien und Afghanistan sind offenbar sicher genug, dass die hier lebenden Asylbewerber dort Heimaturlaub machen können.
Eine Anfrage an die Bundesregierung ergab, dass von 2017 bis 2023 insgesamt über 360.000 Reisepässe an syrische- und über 105.000 Reisepässe an afghanische Flüchtlinge ausgestellt worden sind. Da diese beispielsweise innerhalb des Schengenraumes sowieso frei reisen dürfen, liegt der Verdacht nahe, dass eine Reise in das Heimatland anstand. Dass dies beispielweise ganz einfach ist, wenn bestimmte Gründe vorliegen, haben wir im bereits oben verlinkten Artikel über das Asylrecht beschrieben.
Abgeschoben werden darf in diese Länder freilich weiterhin nicht.
Asylantragsteller überwiegend männlich und jung
Knapp 70% aller Asylerstantragsteller sind männlich und jünger als 30 Jahre. Sofern ein Krieg als Fluchtgrund angegeben wird, wird dieser wohl überwiegend von Frauen und der älteren Bevölkerung ausgetragen.
Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren - Ausblick auf 2024
Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2023. Der kurze Abwärtstrend zu Beginn des Jahres hat sich bereits stabilisiert. Setzt sich die Entwicklung in etwa so fort wie bisher, werden bis Ende 2024 etwa eine Viertelmillion Menschen über das Asylsystem nach Deutschland gekommen sein – Ukrainer und Familiennachzügler nicht eingerechnet.
Beruhigungspillen für die Bevölkerung - Regierung verhöhnt die Bürger
Wie an dieser Stelle bereits in vorherigen Beiträgen befunden, gibt es seitens der aktuell noch bestehen Rumpfregierung sowie der Union keinerlei Anstalten, etwas an dieser Situation signifikant zu ändern. Die Union wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Koalition mit den Grünen und/oder der SPD anstreben. Nicht einmal das neue Cannabis-Gesetz und die damit verbundene Benebelung der Sinne kann dafür sorgen, dass es in dieser Konstellation auch nur irgendeine signifikante Verbesserung hinsichtlich der irregulären Migration geben wird.
Ministerpräsidentenkonferenz verkauft die Bürger für dumm
Altparteien verweigern Wende in der Migrationspolitik
Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder
Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:
„Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“
Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, wie beispielsweise in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.
Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW kam es bereits dazu.
Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – allerdings aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…
Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:
„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:
Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner“