Wer stellt eine Gefahr für unsere Verfassung dar?

Die Einstufung unserer Partei als „gesichert Rechtsextrem“ durch eine vom politischen Gegner weisungsgebundene Bundesbehörde ist hinlänglich bekannt. Das Gutachten, welches vielmehr eine lose Zitatesammlung mit skurrilen Interpretationen durch den „Verfassungsschutz“ darstellt, ist seit einigen Tagen öffentlich einsehbar.

Interessant dabei ist vor allem, was im Gutachten nicht enthalten ist: Geheimdienstliche Erkenntnisse.

 

Trotz der bisherigen „Beobachtung“ durch „nachrichtendienstliche Mittel“ (Spionage, Observation, V-Leute etc.) liegt die Anzahl der in dem Gutachten vorgelegten „Beweise“ bei: 0.

 

Der immense Ressourceneinsatz, der für die Bekämpfung der größten und wichtigsten Oppositionspartei in Deutschland aufgebracht wird, hat exakt keinerlei Erkenntnisse geliefert, die abseits von öffentlichen Aussagen und Social-Media-Beiträgen gewonnen worden sind. Das spricht Bände.

Es steht 9:0 für die AfD – Wer bricht hier eigentlich die Verfassung?

Womöglich wäre es an dieser Stelle sinnvoller, die Ressourcen anderweitig einzusetzen und Personen bzw. Parteien zu beobachten, die tatsächlich schon gegen die Verfassung verstoßen haben – gerichtlich festgestellt. Hierzu ein Auszug der letzten zehn Jahre, in denen die jeweilige Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist und somit nachweislich Verfassungswidrig gehandelt hat – einige Verfahren gehen auf noch ältere Zeiträume zurück.

 

2015

Betreuungsgeld: Das Betreuungsgeldgesetz (§§ 4a–4d BEEG), eingeführt 2013, wurde für nichtig erklärt.

 

2016

BKA-Gesetz: Verfassungswidrige Maßnahme: Teile des BKAG (insb. §§ 20a ff. BKAG n.F. von 2009) wurden für verfassungswidrig erklärt. Konkret beanstandet: Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Wohnraumüberwachung auch bei unbeteiligten Dritten, zur Rasterfahndung und zum weiten Datenaustausch.

 

2017

Kernbrennstoffsteuer: Das Kernbrennstoffsteuergesetz von 2010 wurde für unvereinbar mit dem GG und nichtig erklärt.

 

V-Leute im Oktoberfestattentat: Verfassungswidrige Maßnahme: Die vollständige Verweigerung von Antworten auf kleine Anfragen der Grünen und Linken zum V-Leute-Einsatz beim Oktoberfestattentat wurde für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hätte wenigstens in Teilen Auskunft erteilen müssen. Die Bundesregierung hat somit gegen das Informationsrecht des Bundestages verstoßen.

 

2019

Das Bundesverfassungsgericht erklärte Sanktionen im Rahmen des Hartz-IV-Systems für verfassungswidrig, da sie zu einem Unterschreiten des Existenzminimums führen.

 

2020

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag gegen das Grundgesetz verstoßen haben, indem sie die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank zum PSPP-Programm nicht auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ihnen nicht widersprochen haben. Außerdem erklärte das Gericht Teile des BND-Gesetzes 2017 für verfassungswidrig.

 

2021

Das Berliner Mietendeckel-Gesetz wurde für nichtig erklärt.

 

2022

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Vorschriften des BayVSG 2016 für verfassungswidrig, darunter die Befugnis zum Abhören und Ausspähen von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung privater IT-Systeme, zur Mobilfunk-Ortung sowie Regelungen zum Einsatz geheimer Informanten und verdeckter Ermittler.

 

2023

Das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (verabschiedet im März 2022 mit Rückwirkung) wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Nicht zu vergessen sind auch die verfassungswidrigen Gängelungen und Diskriminierungen, die man uns während Covid-19 aufgezwungen hat: (Auszug)

2020: MVP: Oster-Reiseverbot für Kinder: Verstoß gegen Art. 2 II GG.

2021: Hannover: Nächtliche Ausgangssperre: Verstoß gegen Art. 2 I GG.

2021: NRW: Kundenobergrenzen für Teile des Einzelhandels: Verstoß gegen Art. 3 I GG.

2022: Bayern, landesweite Ausgangsbeschränkung: Verstoß gegen Art. 2 I GG.

 

In Ausnahmslos keinen der Verfahren, hat die AfD eine Rolle gespielt. Wer ist hier eine Gefahr für unsere Verfassung?