Nachdem die Alternative für Deutschland (AfD) bei der Bundestagswahl im Februar 2025 mit über 20 Prozent zur zweitstärksten politischen Kraft aufgestiegen war, ist sie aktuellen Umfragen zufolge mittlerweile zur stärksten Einzelpartei des Landes geworden.
Die Anmaßung der „Altparteien“
Die sogenannten Altparteien, die offenbar der Überzeugung sind, dass Demokratie nur dann richtig funktioniert, wenn man sich die politisch entscheidenden Positionen und Posten des Staates untereinander aufteilen kann, geraten zunehmend in Panik. Grund ist: Immer mehr Menschen im Land wählen die einzige echte Oppositionspartei – ohne Rücksicht darauf, was CDU/CSU, SPD, Grüne und andere von ihnen erwarten.
Was nicht sein darf, das kann natürlich auch nicht sein.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass das weisungsgebundene und dem SPD-geführten Innenministerium unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz heute bekanntgab, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen.
Es geht offenbar darum, die politische Opposition mundtot zu machen, ihre Wähler einzuschüchtern, sie zu diskreditieren und die politische Arbeit einer unliebsamen Partei unmöglich zu machen.
Darüber hinaus soll verhindert werden, dass die Stiftung der AfD finanzielle Förderung erhält – denn dies würde zulasten der etablierten Parteien und ihrer Vorfeldorganisationen gehen. Wo kämen wir denn da hin?
Ein altbekanntes Muster – Urteil ohne Verfahren
Ist das alles etwas Neues, noch nie Dagewesenes? Selbstverständlich nicht.
Ist das einer pluralistischen Demokratie würdig? Auf keinen Fall!
Nachdem ein Gutachten des sächsischen Verfassungsschutzes, das der AfD gesicherten Rechtsextremismus unterstellte, von Experten in der Luft zerrissen wurde, versucht man nun, auf Bundesebene vorzubeugen. Was in dem Gutachten steht, soll – ja darf – die Öffentlichkeit nicht erfahren.
Die Welt berichtet dazu:
„Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des Verfassungsschutzes, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.“
Anklage ohne Begründung. Diskreditierung ohne Faktenbasis. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Wenn die Menschen im Land nicht so wählen, wie es erwartet wird, greift man zu Methoden, die als undemokratisch zu bezeichnen keine Übertreibung ist.
Wie also damit umgehen?
Wir werden unseren Weg konsequent demokratisch und klar, auf dem Boden des Grundgesetzes stehend, weiterverfolgen. Wir lassen uns weder provozieren noch mundtot machen. Der Wesenskern einer Demokratie ist eine starke Opposition. Diesem Auftrag kommen wir nach.
An dieser Stelle macht es durchaus Sinn, einmal Bertolt Brecht zu zitieren:
„Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“