Einstufung der AfD Sachsen als „gesichert rechtsextrem“ – Eine Analyse (Teil 1/4)

Ist die AfD unbequem, wird sie einfach rechtsextrem. Dieser Eindruck erweckt sich aus der kürzlichen „Feststellung“ des Landesverfassungsschutzes Sachsen. Auch der Zeitpunkt erscheint im Lichte der derzeitigen Umfragewerte der AfD eher weniger zufällig zu sein. Die Tatsache, dass der Verfassungsschutz dem (CDU)-Innenminister direkt untergeordnet und weisungsgebunden ist, könnte auch eine „gewisse“ Rolle gespielt haben.

 

Doch auf welcher Grundlage hat der VS-Sachsen die Feststellung getroffen? Lesen Sie hier Teil 1 der Artikelserie.

Vier Jahre beobachtet - 134 Seiten Material

Der VS-Sachsen hat zu dem Thema eine Medieninformation publiziert, in der die Gründe für eine Einstufung als „erwiesen rechtsextrem“ genannt werden. Eigenen Aussagen zufolge hat der VS die AfD-Sachsen vier Jahre lang beobachtet und in dieser Zeit 134 Material gesammelt, das beweisen soll, dass die AfD-Sachsen als Partei rechtsextreme Bestrebungen verfolgt.

 

Schauen wir uns gemeinsam einige der genannten Gründe an. Man kann davon ausgehen, dass hier eine Art „best-of“ genannt wird, um eine derart schwerwiegende Entscheidung zu begründen.

Ausbleibende Distanzierung = Rechtsextrem!

Kritisiert wird u. A.:

„Rechtsextremistische Äußerungen führender Funktions- und Mandatsträger werden innerparteilich zur Kenntnis genommen, ohne dass es seitens der Landespartei öffentlich zu einer Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung käme«, stellt Christian fest. Die Partei erscheine nach außen wie ein monolithischer Block“

 

Hier wird bereits ein interessanter Anfang gemacht. Ohne Belege zu nennen wird unterstellt, dass rechtsextreme Äußerungen getätigt werden. Bei 134 Seiten Material wäre es doch sicherlich möglich gewesen, einige Beispiele zu nennen, die der VS als rechtsextreme Äußerung definiert hat.

 

Dass mitunter äußerst kreativ mit überaus ernsten Anschuldigungen umgegangen wird, zeigt das Beispiel der „Angriffe auf Asylunterkünfte“. Im ersten Halbjahr 2023 fanden Angaben des Bundesinnenministeriums zufolge 80 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte statt. Eine Recherche von „Nius“ ergab dazu folgendes: „38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. 

 

Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. Mitunter gibt es die aufgelistete Straftat überhaupt nicht, und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft können auf Anfrage von NIUS entsprechende Daten finden. In anderen Fällen spielt eine Asylunterkunft zwar eine Rolle, allerdings befindet sich dieses gerade erst in Planung oder im Aufbau, Asylbewerber sind dort noch gar nicht eingezogen.“

 

und: „In acht von 80 Fällen kommt es zu einem direkten Angriff auf ein bewohntes Flüchtlingsheim, bei dem Menschen oder Dinge zu Schaden kommen.“

 

Ferner wird kritisiert, dass die Partei sich nicht öffentlich(!) von (den unterstellten) „rechtsextremen Äußerungen“ distanziert hat. „Die Partei erscheine nach außen wie ein monolithischer Block“, so der VS-Sachsen.

 

Der Absatz ist sehr interessant. Er wirft einer Partei vor, sich nicht öffentlich(!) selbst zu kritisieren, sondern dies wenn, dann nur intern zu tun.

 

Wo bleibt die Kritik der Grünen, wenn die eigene Bundessprecherin der Grünen Jugend, Sarah-Lee Heinrich, öffentlich von einer „ekligen weißen Mehrheitsgesellschaft“ spricht? Oder, in einem anderen Fall, schreibt „ich werde mir irgendwann einen Besen nehmen und alle weißen Menschen aus Afrika raus kehren“. Distanzierung? Kritik? Null. Ein Fall für den VS? Aber nicht doch.

 

Unzählige weitere Beispiele ließen sich finden: Ein SPD-Bundeskanzler, der Demonstranten als „gefallene Engel“ beschimpft, eine Claudia Roth (Grüne), die auf einer Demonstration hinter einem Transparent läuft, auf dem „NIE WIEDER DEUTSCHLAND !“ steht. Ein Stefan Kramer (VS-Chef Thüringen und SPD-Mitglied), der 20% der Bundesbürger als „brauner Bodensatz“ diffamiert. Und nicht zu vergessen die menschenverachtenden Aussagen zahlreicher Politiker gegen „Ungeimpfte“ und Demonstranten. Gab es Kritik von der jeweiligen Partei? Eine öffentliche Auseinandersetzung? 

Fazit - Teil 1

Der VS-Sachsen begründet seine Einstufung, die AfD-Sachsen als „rechtsextrem“ einzustufen, unter Anderem damit, dass sich die Partei nicht öffentlich selbst kritisiert – als ob das irgendwo anders der Normalfall wäre. Stellen wir uns einmal vor, es würde doch passieren. Dann wird die Argumentation schlichtweg abgeändert und es hieße dann, es handele sich lediglich um „Lippenbekenntnisse„.  Dass dies keine Mutmaßung ist, wird im nächsten Teil erkenntlich.

 

Einstufung der AfD Sachsen als „gesichert rechtsextrem“ – Eine Analyse (Teil 2/4)