Das Jahr 2025 ging mit einem deutlichen Rückgang bei den Asylerstanträgen und einem Rekord der Asylfolgeanträge zu Ende.
Es gibt leider keinerlei Grund zur Freude, denn auch im Jahr 2025 ist immerhin eine Stadt der Größe Erlangens in die Bundesrepublik eingewandert, der Familiennachzug steht als Nächstes an.
Doch auch die Abarbeitung der Asylanträge lässt viele Fragen offen.
113.236 Asylerstanträge in 2025
Im Jahr 2025 sind über 113.000 Personen im Rahmen des Asylzuzuges zu uns gekommen – ukrainische Staatsbürger sind in dieser Zahl nicht erfasst.
Zählt man die „Folgeanträge“ hinzu, liegt die Zahl bei über 168.000.
In Summe wurden über 55.300 Folgeanträge gestellt – so viel wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.
Ein Folgeantrag kann gestellt werden, wenn der Asylantrag abgelehnt worden ist sich aber „die Umstände“ im Heimatland „verändert haben“, sodass „womöglich“ ein neuer „Asylgrund“ vorliegt, der erneut geprüft werden muss. Dabei dürfte es völlig abwegig sein zu vermuten, dass NNGOS (Nicht-Nicht-Regierungsorganisationen) die abgelehnten Asylbewerber entsprechend schulen und bei der Generierung einer neuen Geschichte mitwirken. So können urplötzlich neue, bisher unentdeckte Traumata vorliegen, oder ein Mann entdeckt, dass er in Wirklichkeit eine Frau ist oder homosexuell, oder beides. Klingt absurd? Ist es leider nicht.
Afghanistan sticht bei der Zahl der Folgeanträge besonders hervor.
„Der Anstieg der Folgeanträge ist insbesondere auf die Zunahme von Folgeanträgen afghanischer Antragstellender (sic!) zurückzuführen (+1.945,4 Prozent von Januar bis Oktober 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen lag im aktuellen Berichtsmonat 2025 bei 49,4 Prozent.“ (BAMF
Afghanische Frauen stellen zahlreich Folgeanträge
Den Zahlen zufolge sind fast zwei Drittel der Folgeantragsteller afghanische Frauen – wobei nicht erfasst wird, wie viele Männer darunter sind, die sich „als Frau“ identifizieren. Seitens des BAMF wird als Grund ein Urteil des EuGH von Oktober 2024 angeführt, welches, wie auch nicht anders zu erwarten, die Rechte der Asylbewerber in derartigen Fällen gestärkt hat. Weshalb ausgerechnet erst seit Juli die Zahlen so stark angestiegen sind, bleibt jedoch offen. Womöglich mussten die zahlreichen NNGOS (Nicht-Nicht-Regierungsorganisationen) erst noch andere Themen abarbeiten. Immerhin gibt es bereits einen Abwärtstrend, schlicht, weil es nicht viel mehr potenzielle Antragsteller geben dürfte.
Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer
Unverändert zum letzten Jahr sind die drei Top-Herkunftsländer: Afghanistan, Syrien und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei.
Gut 52% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt – aber aus allen drei Ländern gibt es signifikante Rückgänge im Vergleich zum Vorjahr. Der Machtwechsel in Syrien führte zu einem Rückgang syrischer Flüchtlinge um über 53.000 Personen.
Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.
Gesamtschutzquote nur 27% - Über 220.000 sind ausreisepflichtig
In 2025 wurden knapp 311.000 Asylanträge bearbeitet und entschieden. Die Ablehnungsquote beläuft sich auf fast 72%.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet es, dass von 311.000 Personen knapp 224.000 keinen Schutzstatus erhalten haben und de facto gar nicht mehr hier sein dürften.
Diese Personen müssten in einem funktionierenden Rechtsstaat nun unverzüglich das Land verlassen – aber wir wissen bereits, dass dies nicht der Fall sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, werden die Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen die BAMF-Entscheidungen geflutet. Alternativ wird ein Folgeantrag gestellt.
Die Bundesregierung beziffert die derzeitige Zahl ausreisepflichtiger Asylbewerber auf 224.647 Personen.
Deren Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kostet den Staat gut 940 Euro pro Monat und Person. Kommunale Berechnungen zeigen jedoch, dass die realen Aufwendungen oft 2.500 bis 3.500 Euro betragen.
Die „Welt“ berichtet, dass bis November dieses Jahres gerade einmal 20.000 Abschiebungen stattgefunden haben. Wenig überraschend liefert die Bundesregierung unter Friedrich Merz auch hier nicht ab, was versprochen worden ist.
Übernahmeersuchen - Zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen erfolgen gar nicht erst
Ein Übernahmeersuchen kann dann erfolgen, wenn bekannt ist, dass ein Asylbewerber zuerst in einem anderen Land eingereist und registriert worden ist – was faktisch bei fast allen Asylbewerbern der Fall sein dürfte. Übernahmeersuchen sind dabei nur eine Teilmenge aller Abschiebungen, doch dazu mehr zu einem anderen Zeitpunkt.
Ein Beispiel: Ein Flüchtling erreicht europäischen Boden zuerst in Bulgarien, womit Bulgarien für die Aufnahme des Flüchtlings verantwortlich ist. Anschließend reist er jedoch weiter nach Deutschland. Sofern das BAMF Kenntnis davon erlangt, kann nun ein Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt werden. Wenn dieses Ersuchen akzeptiert wird, hat Deutschland anschließend sechs Monate Zeit, die Abschiebung durchzuführen.
Was in der Theorie gut klingt, scheint in der Praxis auf massive Probleme zu stoßen, wie die Zahlen zeigen.
Im Jahr 2025 wurden fast 36.000 Übernahmeersuchen gestellt, doch lediglich knapp 5.400 Personen wurden tatsächlich abgeschoben – eine Quote von 15%.
Asylantragsteller überwiegend männlich und jung
Über 70% aller Asylerstantragsteller sind jünger als 30 Jahre. Gut 60% sind männlich.
Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren
Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2024. Der zum Ende des letzten Jahres begonnene Abwärtstrend hat sich auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert. Die Problematik mit den Folgeanträgen findet medial keinerlei Beachtung, weshalb davon auszugehen ist, dass die Regierung keine Anstalten macht, etwas daran ändern zu wollen.
Familiennachzug bringt weitere Hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder
Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:
„Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“
Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, etwa in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.
Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr Halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW ist es bereits dazu gekommen.
Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…
Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:
„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:
Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner“