Asylzahlen – Juli 2025 – Wir begrüßen weitere 10.000 Fachkräfte

Das letzte Jahr ging mit dem dritthöchsten Zugang von Asylbewerbern, knapp 230.000 Menschen, zu Ende, Ukrainer nicht einberechnet. Auch in diesem Jahr schauen wir uns die Entwicklung der Asylmigration an. Das Jahr verläuft dabei relativ erfreulich: Gut 50% weniger Anträge als vor einem Jahr.

70.011 Asylerstanträge bis Juli 2025

Bisher sind etwas über 70.000 Menschen im Rahmen des Asylsystems zu uns gekommen – ukrainische Staatsbürger sind in dieser Zahl nicht erfasst. Zählt man die Zweitanträge hinzu, liegt die Zahl bei knapp 87.000.

 

Das BAMF prüft nun gewissenhaft jeden einzelnen Antrag – vergebene Mühe, in Anbetracht der Tatsache, dass die weit überwiegende Mehrheit der Antragsteller sowieso bleiben kann, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird. Wie das sein kann, haben wir in unserer Artikelserie zum Asylrecht ausführlich beschrieben.

Rückgang um knapp 50% ggü. dem Vorjahr

Da der Rückgang bereits in den ersten Monaten und somit vor dem Regierungswechsel sichtbar war, bleibt die Korrelation mit der Einführung der Bezahlkarte als naheliegender Grund. Diese ist mittlerweile überall eingeführt ­­­- bis auf Berlin.

 

Darüber hinaus berichtet „Welt“ von diversen „Migrationsabkommen“ sowie Krediten seitens der EU (also dem Steuerzahler) für Länder, die im Transitbereich der Migrationsrouten liegen.

 

Doch nicht nur „zinsgünstige“ Darlehen werden vergeben, auch „Direktzuschüsse“ für die Grenzsicherung, beispielsweise 200 Mio. EUR für „Migrationsmanagement“ in Ägypten – als Teil eines über 7,4 Mrd. EUR großen Gesamtpakets.

Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer

Unverändert zum letzten Jahr sind die drei Top-Herkunftsländer: Afghanistan, Syrien und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei.

Gut 50% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt – aber aus allen drei Ländern gibt es signifikante Rückgänge im Vergleich zum Vorjahr.

 

Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.

Gesamtschutzquote: 18,7% - Über 220.000 sind ausreisepflichtig

Die in diesem Jahr entschiedenen Asylanträge (rund 185.000) wurden zu fast 82% negativ entschieden. Lediglich gut 18% der Antragsteller haben einen Schutzstatus erhalten.

Die anderen müssten in einem funktionierenden Rechtsstaat nun unverzüglich das Land verlassen – aber wir wissen bereits, dass dies nicht der Fall sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, werden die Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen die BAMF-Entscheidungen geflutet.

 

Die Bundesregierung beziffert die derzeitige Zahl ausreisepflichtiger Asylbewerber auf 224.647 Personen.

 

Deren Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kostet den Staat gut 940 Euro pro Monat und Person. Kommunale Berechnungen zeigen jedoch, dass die realen Aufwendungen oft 2.500 bis 3.500 Euro betragen.

Quelle: BAMF

Asylantragsteller überwiegend männlich und jung

Über 70% aller Asylerstantragsteller jünger als 30 Jahre. Gut 62% sind männlich.

Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren - Ausblick auf 2025

Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2024. Der zum Ende des letzten Jahres begonnene Abwärtstrend hat sich auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert. Bisher gingen wir davon aus, dass sich der Trend nicht dauerhaft bei unter 10.000 Personen pro Monat stabilisieren kann. Die doch recht unerwartete Entwicklung hinsichtlich des Grenzschutzes befeuert allerdings die Hoffnung, dass der Trend gar weiter abflacht.

 

Eine Abschätzung für das Jahr ist nun schwer zu machen. Ein Wert von mindestens 100.000 Personen im Gesamtjahr dürfte allerdings nach wie vor sehr realistisch sein.

Quelle: BAMF

Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder

Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:

 

Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“

 

Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, etwa in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.

 

Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr Halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW ist es bereits dazu gekommen.

 

Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…

 

Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:

 

„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:

 

Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner