Das letzte Jahr ging mit dem dritthöchsten Zugang von Asylbewerbern, knapp 230.000 Menschen, zu Ende – Ukrainer nicht einberechnet. Auch in diesem Jahr schauen wir uns die Entwicklung der Asylmigration an. Das Jahr fängt dabei erfreulich an: Gut 50% weniger Anträge, als vor einem Jahr.
45.681 Aslyerstanträge bis April 2025
In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind fast etwas über 45.681 Menschen im Rahmen des Asylsystems zu uns gekommen – ukrainische Staatsbürger sind in dieser Zahl nicht erfasst. Zählt man die Zweitanträge hinzu, liegt die Zahl bei etwas über 52.500.
Das BAMF prüft nun gewissenhaft jeden einzelnen Antrag – vergebene Mühe, in Anbetracht der Tatsache, dass die weit überwiegende Mehrheit der Antragsteller sowieso bleiben kann, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird. Wie das sein kann, haben wir in unserer Artikelserie zum Asylrecht ausführlich beschrieben.
Hoffnungsschimmer - Zehn Jahre Grenzöffnung vorbei?
Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Innenminister Alexander Dobrindt hat der Bundespolizei, die für den Grenzschutz zuständig ist, nun offiziell „ermöglicht“, Personen, die ein Asylgesuch äußern, zurückzuweisen. Was medial als „umstritten“ thematisiert wird, ist schlichtweg die Anwendung geltenden Rechts. Letzteres wurde seit gut zehn Jahren außer durch mündliche Anweisung außer Kraft gesetzt – von den selbsternannten Vertretern der „demokratischen Mitte“.
Die Bundespolizei hat allerdings mitnichten die Pflicht zurückzuweisen. Sie „kann“ es nun tun. Wie sich das in der Praxis auswirkt, werden die nächsten Monate zeigen.
Zehn Jahre allerdings sind eine gewaltige Zeit. Wir erinnern uns an die Zeit vor 2015, in der man weitestgehend sorgenfrei durch die Stadt flanieren konnte. Eine Zeit, in der man ohne Gefahr einen Weihnachtsmarkt besuchen konnte und eine Zeit, in der man ohne Gefahr, ein Messer in den Bauch gerammt zu bekommen, mit dem Zug fahren konnte. Wer sich so eine Zeit zurückwünscht ist neuerdings „gesichert rechtsextrem“.
Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer
Unverändert zum letzten Jahr sind die drei Top-Herkunftsländer: Syrien, Afghanistan und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei.
Gut 53% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt – aber aus allen drei Ländern gibt es signifikante Rückgänge.
Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.

Gesamtschutzquote: 18,2%
Die in diesem Jahr entschiedenen Asylanträge (rund 110.000) wurden zu 81,8% negativ entschieden. Lediglich 18,2% der Antragsteller (darunter aus Syrien: 0,2%, aus der Türkei 8,3%, aus Afghanistan 51,8%) haben einen Schutzstatus erhalten. Die anderen müssten in einem funktionierendem Rechtsstaat nun unverzüglich das Land verlassen – aber wir wissen bereits, dass dies nicht der Fall sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, werden die Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen die BAMF-Entscheidungen geflutet.

Asylantragsteller überwiegend männlich und jung
Über 70% aller Asylerstantragsteller jünger als 30 Jahre. Über 62% sind männlich. Letzteres ist ebenso ein stärkerer Rückgang gegenüber dem Vorjahr (über 70%).
Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren - Ausblick auf 2024
Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2024. Der zum Ende des letzten Jahres begonnene Abwärtstrend hat sich auf einem relativ niedrigem Niveau stabilisiert. Bisweilen gingen wir davon aus, dass sich der Trend nicht dauerhaft unter 10.000 Personen pro Monat stabilisieren kann. Die doch recht unerwartete Entwicklung hinsichtlich des Grenzschutzes befeuert allerdings die Hoffnung, dass der Trend gar weiter abflacht.
Eine Abschätzung für das Jahr ist nun schwer zu machen. Ein Wert von mind. 100.000 Personen im Gesamtjahr dürfte allerdings nach wie vor sehr realistisch sein.

Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder
Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:
„Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“
Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, wie beispielsweise in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.
Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW kam es bereits dazu.
Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – allerdings aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…
Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:
„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:
Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner“