Das Jahr 2025 ging mit einem weiterhin hohen Asylzugang zu Ende (insgesamt 168.543 Anträge, davon 113.236 Erstanträge). Auch 2026 schauen wir uns die Entwicklung der Asylmigration genau an. Der Trend setzt sich erfreulicherweise fort: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Januar bis März 2025) sind die Erstanträge um 37,8 % zurückgegangen.
Im Berichtszeitraum Januar bis März 2026 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 22.491 Erstanträge entgegengenommen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 36.136 Erstanträge – ein Rückgang um 37,8 %.
Zählt man die Folgeanträge hinzu (10.342, ein Anstieg um 107,4 % gegenüber dem Vorjahr), ergibt sich eine Gesamtzahl von 32.833 Asylanträgen (Vorjahr: 41.123) – ein Rückgang um 20,2 %.
Das BAMF prüft weiterhin jeden Antrag – eine gewaltige Verwaltungsleistung, die in vielen Fällen jedoch vergebens ist, da auch bei Ablehnung ein Bleiberecht oft durch andere Regelungen (z. B. Abschiebungsverbote oder Folgeanträge) entsteht. Die grundlegenden Probleme des Asylsystems (Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz, Dublin-Verordnung) bleiben unverändert bestehen.
Gesamtschutzquote gestiegen auf 38,0 %
Im Berichtszeitraum Januar bis März 2026 wurden 73.384 Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge getroffen (Vorjahr: 84.269, -12,9 %).
Die Gesamtschutzquote (Flüchtlingsschutz + subsidiärer Schutz + Abschiebungsverbot) liegt bei 38,0 % – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 18,5 %.
Besonders hoch ist die Quote bei Afghanen (79,5 %), deutlich niedriger bei Syrern (14,2 %) und Türken (11,6 %).
Das bedeutet: Von allen Entscheidungen waren ca. 62 % negativ (Ablehnungen), aber die steigende Schutzquote (vor allem durch afghanische Anträge) zeigt, dass das BAMF in bestimmten Fällen häufiger positive Entscheidungen trifft.
März 2026 im Detail: 6.981 Erstanträge
Im Berichtsmonat März allein wurden 6.981 Erstanträge gestellt (Vormonat: 6.987, -0,1 %; Vorjahresmonat März 2025: 8.983, -22,3 %).
Top-3 im März:
Afghanistan: 2.042 (+10,5 % zum Vormonat)
Syrien: 941 (+0,1 % zum Vormonat)
Türkei: 511 (-20,5 % zum Vormonat)
Folgeanträge im März: 3.242 (+94,8 % zum Vorjahresmonat) – der starke Anstieg ist vor allem auf afghanische Folgeanträge zurückzuführen.
Asylantragsteller weiterhin überwiegend jung und männlich
- 72,1 % aller Erstantragsteller waren jünger als 30 Jahre.
- 45,9 % waren minderjährig.
- 57,8 % waren männlich.
Entwicklung der Erstanträge im Jahresvergleich – Ausblick auf 2026
Der Abwärtstrend aus dem Vorjahr setzt sich fort. Sollte sich die Entwicklung ähnlich fortsetzen, könnte das Gesamtjahr 2026 bei ca. 90.000–110.000 Erstanträgen landen.
Dennoch bleibt das Niveau hoch – und die Folgeanträge steigen stark an.
Übernahmeersuchen - Zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen erfolgen gar nicht erst
Ein Übernahmeersuchen kann dann erfolgen, wenn bekannt ist, dass ein Asylbewerber zuerst in einem anderen Land eingereist und registriert worden ist – was faktisch bei fast allen Asylbewerbern der Fall sein dürfte. Übernahmeersuchen sind dabei nur eine Teilmenge aller Abschiebungen, doch dazu mehr zu einem anderen Zeitpunkt.
Ein Beispiel: Ein Flüchtling erreicht europäischen Boden zuerst in Bulgarien, womit Bulgarien für die Aufnahme des Flüchtlings verantwortlich ist. Anschließend reist er jedoch weiter nach Deutschland. Sofern das BAMF Kenntnis davon erlangt, kann nun ein Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt werden. Wenn dieses Ersuchen akzeptiert wird, hat Deutschland anschließend sechs Monate Zeit, die Abschiebung durchzuführen.
Was in der Theorie gut klingt, scheint in der Praxis auf massive Probleme zu stoßen, wie die Zahlen zeigen.
Im Jahr 2025 wurden fast 36.000 Übernahmeersuchen gestellt, doch lediglich knapp 5.400 Personen wurden tatsächlich abgeschoben – eine Quote von 15%.
Familiennachzug bringt weitere Hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder
Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:
„Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“
Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, etwa in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.
Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr Halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW ist es bereits dazu gekommen.
Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…
Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:
„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:
Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner“