Herstellung von Transparenz und fairen Wettbewerbsbedingungen bei der Fraktionsfinanzierung – Ende der Sonderregelung zum „Abschmelzen und Anwachsen“ von Zuschüssen

Neuregelung der finanziellen Zuschüsse an Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Gruppen ab der Ratsperiode 2026–2032. Beantragt wird, die Höhe der Zuschüsse unmittelbar an die bei der Wahl erreichte Mandatszahl anzupassen und künftig auf ein schrittweises Abschmelzen oder Anwachsen der Mittel während der Ratsperiode zu verzichten.