Asylzahlen – November 2025 – Über 106.000 Asylerstanträge und über 51.000 Folgeanträge

Das letzte Jahr ging mit dem dritthöchsten Zugang von Asylbewerbern, knapp 230.000 Menschen, zu Ende, Ukrainer nicht einberechnet. Auch in diesem Jahr schauen wir uns die Entwicklung der Asylmigration an. Das Jahr verläuft dabei relativ erfreulich: Gut 50% weniger Anträge als vor einem Jahr.

106.298 Asylerstanträge bis November 2025 - Mehr Folgeanträge als Erstanträge

Bisher sind über 106.000 Menschen im Rahmen des Asylsystems zu uns gekommen – ukrainische Staatsbürger sind in dieser Zahl nicht erfasst. Zählt man die „Folgeanträge“ hinzu, liegt die Zahl bei über 157.000.

 

Ein Folgeantrag kann gestellt werden, wenn der Asylantrag abgelehnt worden ist sich aber „die Umstände“ im Heimatland „verändert haben“, sodass „womöglich“ ein neuer „Asylgrund“ vorliegt, der erneut geprüft werden muss. Dabei dürfte es völlig abwegig sein zu vermuten, dass NNGOS (Nicht-Nicht-Regierungsorganisationen) die abgelehnten Asylbewerber entsprechend schulen und bei der Generierung einer neuen Geschichte mitwirken. So können urplötzlich neue, bisher unentdeckte Traumata vorliegen, oder ein Mann entdeckt, dass er in Wirklichkeit eine Frau ist oder homosexuell, oder beides. Klingt absurd? Ist es leider nicht.

 

Wie bereits in den Vormonaten, gab es auch im November außerordentlich viele Asylfolgeanträge:

Der Anstieg der Folgeanträge ist insbesondere auf die Zunahme von Folgeanträgen afghanischer Antragstellender zurückzuführen (+1.945,4 Prozent von Januar bis Oktober 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen lag im aktuellen Berichtsmonat 2025 bei 49,4 Prozent.“ (BAMF)

Afghanische Frauen stellen zahlreich Folgeanträge

Quelle: BAMF

Den Zahlen zufolge sind fast zwei Drittel der Folgeantragsteller afghanische Frauen – wobei nicht erfasst wird, wie viele Männer darunter sind, die sich „als Frau“ identifizieren. Seitens des BAMF wird als Grund ein Urteil des EUGH von Oktober 2024 angeführt, welches, wie auch nicht anders zu erwarten, die Rechte der Asylbewerber in derartigen Fällen gestärkt hat. Weshalb ausgerechnet erst seit Juli die Zahlen so stark angestiegen sind, bleibt jedoch offen. Womöglich mussten die zahlreichen NNGOS (Nicht-Nicht-Regierungsorganisationen) erst noch andere Themen abarbeiten.

Asylanträge: Rückgang um ca. 50% ggü. Vorjahr

Da der Rückgang bereits in den ersten Monaten und somit vor dem Regierungswechsel sichtbar war, bleibt die Korrelation mit der Einführung der Bezahlkarte als naheliegender Grund. Diese ist mittlerweile überall eingeführt ­­­- bis auf Berlin.

Darüber hinaus berichtet „Welt“ von diversen „Migrationsabkommen“ sowie Krediten seitens der EU (also dem Steuerzahler) für Länder, die im Transitbereich der Migrationsrouten liegen.

Doch nicht nur „zinsgünstige“ Darlehen werden vergeben, auch „Direktzuschüsse“ für die Grenzsicherung, beispielsweise 200 Mio. EUR für „Migrationsmanagement“ in Ägypten – als Teil eines über 7,4 Mrd. EUR großen Gesamtpakets.

Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer

Unverändert zum letzten Jahr sind die drei Top-Herkunftsländer: Afghanistan, Syrien und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei.

Gut 50% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt – aber aus allen drei Ländern gibt es signifikante Rückgänge im Vergleich zum Vorjahr.

 

Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.

Quelle: BAMF

Gesamtschutzquote: 27% - Über 220.000 sind ausreisepflichtig

Die in diesem Jahr entschiedenen Asylanträge (rund 288.000) wurden zu fast 73% negativ entschieden.

 

Diese Personen müssten in einem funktionierenden Rechtsstaat nun unverzüglich das Land verlassen – aber wir wissen bereits, dass dies nicht der Fall sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, werden die Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen die BAMF-Entscheidungen geflutet. Alternativ wird ein Folgeantrag gestellt.

 

Die Bundesregierung beziffert die derzeitige Zahl ausreisepflichtiger Asylbewerber auf 224.647 Personen.

 

Deren Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kostet den Staat gut 940 Euro pro Monat und Person. Kommunale Berechnungen zeigen jedoch, dass die realen Aufwendungen oft 2.500 bis 3.500 Euro betragen.

 

Die „Welt“ berichtet, dass bis November dieses Jahres gerade einmal 20.000 Abschiebungen stattgefunden haben. Wenig überraschend liefert die Bundesregierung unter Friedrich Merz auch hier nicht ab, was versprochen worden ist.

Asylantragsteller überwiegend männlich und jung

Über 70% aller Asylerstantragsteller jünger als 30 Jahre. Gut 60% sind männlich.

Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren - Ausblick auf 2025

Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2024. Der zum Ende des letzten Jahres begonnene Abwärtstrend hat sich auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert. Für das Gesamtjahr 2025 wird Deutschland um mindestens 110.000 neue Flüchtlinge aufgenommen haben. Die Problematik mit den Folgeanträgen findet medial keinerlei Beachtung, weshalb davon auszugehen ist, dass die Regierung keine Anstalten macht, etwas daran ändern zu wollen.

Quelle: BAMF

Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder

Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:

 

Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“

 

Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, etwa in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.

 

Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr Halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW ist es bereits dazu gekommen.

 

Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…

 

Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:

 

„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:

 

Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner