Sind die Altparteien ein Fall für den Verfassungsschutz?

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Vertreter der Altparteien aus den Reihen von CDU, CSU, SPD, Grünen oder FDP den Weg in die Medien beschreitet, um das Verbot der Alternative für Deutschland zu fordern. Die Begründung ist stets die gleiche: Die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie und wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Landes abschaffen.

 

Zwangsläufig stellt man sich die Frage, in welchen Wahrnehmungsstrukturen diese Personen leben. Als einzige große Partei fordert die AfD die Möglichkeit der Volksabstimmung auf Bundesebene und strebt daher das genaue Gegenteil dessen an, was man ihr vorwirft. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Wähler sollen massiv ausgebaut werden.

Durchschaubares Manöver

Das Manöver der Altparteien ist leicht zu durchschauen. Man nimmt für sich in Anspruch, die Geschicke des Landes exklusiv vertreten zu können und hat sich in den Etagen der Macht, von Ministerien über die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis hin zu staatstragenden Behörden, bestens eingerichtet.

 

Politische Unterschiede werden nur noch für die Galerie inszeniert, in der realen Politikgestaltung von illegaler Massenmigration bis zur übergriffigen Bevormundung der Menschen und Zerstörung von Freiheitsrechten ist man in trauter Runde herzlich vereint. Die demokratische Entscheidung des Wählers, der der AfD bei Wahlen einen beispiellosen Erfolg schenkt, wird als Angriff auf die Demokratie umgedeutet. 

Aus gegebenem Anlass wollen wir heute einen Blick darauf werfen, wie es um die Verfassungstreue der Altparteien bestellt ist

Am Mittwoch, den 15. November 2023, musste erneut das Bundesverfassungsgericht einschreiten um eine verfassungswidrigen Gesetzgebung für nichtig zu erklären. In diesem konkreten Fall betraf es die aktuelle Regierung aus SPD, Grünen und FDP. Entgegen den Vorgaben unseres Grundgesetzes, wurde der Bundeshaushalt des Jahres 2021 verfassungswidrig ausgestaltet.

 

Es geht um 60 Milliarden Euro. Der damals beschlossene zweite Nachtragshaushalt sei „unvereinbar und nichtig“, teilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit. Das Gesetz „entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“, sagte die Senatsvorsitzende Doris König. Damit fehlen auf einen Schlag 60 Milliarden Euro in der Haushaltsplanung.

Regierung ist Wiederholungstäter - Nicht das erste Mal, dass das Gericht einschreiten musste

Vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 stoppte das Verfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz und seinem Zwang zur Wärmepumpe mit der Begründung, die Ampelregierung (SPD, FDP, Grüne) hätte mit dem entsprechenden beschleunigten Gesetzgebungsprozess die Rechte des Parlaments missachtet.

 

Im Jahr 2020 war Angela Merkel als Bundeskanzlerin der Meinung, die demokratische Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten in Thüringen sei ein „unverzeihlicher Vorgang“, der „rückgängig gemacht werden müsse“. Nachdem diese Wahl dann in der Tat „rückgängig“ gemacht worden war, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Dame gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen und die Rechte einer konkurrierenden Partei auf Chancengleichheit verletzt habe.

 

Ganz offenbar wird es höchste Zeit, dass der Verfassungsschutz unseres Landes ein wachsames Auge auf das Gebaren der Altparteien wirft. Als hinderlich könnte sich bei diesem Wunsch der Umstand erweisen, dass die Leitungsorgane des Verfassungsschutzes von Politikern der Altparteien berufen und mit Parteimitgliedern der Altparteien besetzt sind.