Es klingt unfassbar und ist abscheulich: Tiere, meist Lämmer, werden bei vollem Bewusstsein am Bein aufgehängt, dann erfolgt ein Schnitt durch die Kehle. Das Tier blutet aus und erleidet einen fürchterlich qualvollen Tod.
Was so grauenvoll ist, wie es klingt, ist in Deutschland mit Ausnahmegenehmigung legal möglich und soll nach Meinung der, nun offiziell ehemaligen Tierschutzpartei, den Grünen, wie auch den anderen Kartellparteien weiterhin möglich sein.
AfD-Antrag auf Schächtungsverbot von den Kartellparteien abgelehnt
Die AfD brachte bereits im Januar 2023 einen Antrag ein, der das Schächtungsverbot stärken sollte – basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Urteilen des EuGH. Doch es sollte kommen, wie es kommen musste: Der Antrag wurde von den Altparteien mit skurrilen Begründungen abgelehnt.
Hierzu aus einer Pressemeldung des Bundestages:
„Die AfD-Fraktion begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass mehrere EU-Länder sowie die Schweiz ein solches Verbot eingeführt hätten. Zudem verwies der AfD-Redner darauf, dass mit der Methode der Elektrokurzzeitbetäubung eine Möglichkeit zur Verfügung stehe, die sowohl den Belangen des Tierschutzes als auch der Religion gleichermaßen Rechnung trage. Außerdem wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angeführt, wonach Staaten auch bei rituellen Schlachtungen vorschreiben dürften, dass das Tier betäubt sein müsse.“
Seitens der Altparteien wird das Schächten mit Ausnahmegenehmigung verteidigt:
„Das EuGH-Urteil, das sich die AfD im Antrag zu eigen mache, kritisiere nicht das Schächtungsverfahren in Deutschland, das Gegenteil sei der Fall, der EUGH mache deutlich, dass es für jede betäubungslose Schlachtung hierzulande eine Ausnahmegenehmigung brauche. Das Gericht habe bestätigt, dass das, was praktiziert werde, richtig sei.“
Die Altparteien können oder wollen das Urteil nicht richtig verstehen. Dem Urteil des EuGH nach heißt es:
„EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. Derartige Vorschriften verstießen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Eine solche Vorgabe folge dem von der EU anerkannten Ziel, das Wohlergehen von Tieren zu fördern (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-336/19).“
Das Urteil besagt demnach, dass ein Verbot von betäubungsfreien Schächten möglich ist und nicht gegen die Religionsfreiheit verstößt.
Die Altparteien zeigen ihr wahres Gesicht – Schächtung soll weiterhin erlaubt sein
Was zuvor, in 2018, durch die Bundesregierung noch als „verfassungsrechtlich unmöglich“ eingestuft worden ist, ist nun 2020 offiziell durch den EuGH ermöglicht worden. Doch scheint es den selbsternannten „demokratischen Parteien“ gar nicht um Tierschutz zu gehen. Sie spielen lieber infantile Sandkastenspiele und lehnen einen Antrag zum Wohle der Tiere ab, weil ihn die „falsche“ Partei gestellt hat.
Grüne lehnen Tierschutz ab, wegen „Rassismus“, SPD wegen unserer Vergangenheit
Dass den Grünen bei allen politischen Themen nicht um die Sache geht, dürfte mittlerweile schon vielen klar geworden sein. Die Ablehnung des Antrages haben die Grünen dann auch in gewohnter Manier mit der Rassismuskeule begründet. Die Grünen erweisen sich erneut als völlig unfähig, Sachpolitik zu betreiben.
Die FDP lehnte den Antrag ebenfalls mit der Begründung einer vermeintlichen Einschränkung der Religionsfreiheit ab.
Die SPD lehnte den Antrag mit einer abenteuerlichen Begründung ab: „In Deutschland müsse aufgrund der Vergangenheit jedoch zwischen dem Grundrecht Religionsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz anders abgewogen werden als in anderen Ländern.“
Für die CDU/CSU-Fraktion „stelle der Antrag eine bewusste Provokation gegenüber Religionsgemeinschaften dar und könne deshalb nur abgelehnt werden.“
Und nicht zuletzt die Linken. Diese „machen deutlich“, dass „ihre Fraktion Antisemitismus und antimuslimische Bestrebungen ablehne.“
Das Thema totschweigen durch maximale Intransparenz
Eine Anfrage an die vorangegangene Bundesregierung seitens der Alternative für Deutschland ergab, dass es keinerlei statistische Erfassung über das Thema gibt. Auf die Frage hin, wie sich die Gesamtzahl der geschächteten Tiere seit 1998 entwickelt hat, antwortete die Bundesregierung:
„Eine amtliche Statistik zur Anzahl der jährlich in Deutschland geschächteten Tiere wird nicht geführt. Der Bundesregierung liegen die angefragten Informationen nicht vor.“
Auch auf die Frage, wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung für das Schächten gestellt worden sind, gibt es keine Antwort:
„Über die Zahl gestellter Anträge liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“
Und grundsätzlich heißt es:
„Eine amtliche Statistik zur Anzahl der jährlich in Deutschland geschächteten Tiere wird nicht geführt.“ Quelle
Es besteht offenbar keinerlei Interesse, unbequeme Themen statistisch zu erfassen. Was würden die Bürger wohl davon halten, wenn herauskommt, dass womöglich zigtausende Tiere jedes Jahr völlig unnötig auf qualvolle Art und Weise getötet werden – mitten in Deutschland.
Die Kartellparteien zeigen erneut ihr wahres Gesicht. Tierschutz ist nur dann wichtig, wenn es für sie opportun ist. Während in Ländern, wie zum Beispiel Niederlanden, Schweden, Belgien, Dänemark, Norwegen, Island, Polen und Liechtenstein und der Schweiz das betäubungslose Schächten verboten ist, werden Tiere in Deutschland weiterhin mit Unterstützung der Altparteien qualvoll getötet.