Stadtratssitzung am 27.09.2023 – Einbringung des Haushalts durch neuen Kämmerer

Traditionell wird in der ersten Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause der Haushalt für das kommende Jahr durch den Kämmerer der Stadt eingebracht. In den vergangenen drei Jahren tat dies, in der Person Harald Riedels, ein kompetenter Fachmann auf seinem Gebiet.

Vom Fachmann zum Parteibuch-Kämmerer: Eine Neuaufstellung

Leider ist es in der Politik mittlerweile Usus, dass entscheidende Posten nicht nach Fachkompetenz, sondern nach Parteibuch bzw. Parteitaktik vergeben werden. Und so brachte gestern, mit Thorsten Brehm (SPD), der „zweite Sieger“ der Bürgermeisterwahl des Jahres 2020 den kommenden Haushalt ein.

 

Es ist die Aufgabe eines Kämmerers, die aktuelle sowie kommende Finanzlage eher pessimistisch darzustellen, um allzu große Begehrlichkeiten ein wenig „einzubremsen“. Dies kann man geschickt oder weniger geschickt machen. Nun gut, es ist ja sein erster Haushalt und er kann vielleicht noch dazulernen. Soweit also nichts Neues.

Ein von “Angst” geplagter Kämmerer

Was bei Brehm jedoch bereits in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der SPD aufgefallen ist, ist seine nahezu greifbare Angst, permanent von „Verfassungsfeinden“ umgeben zu sein. Was meint der Mann damit? Konkret wurde er nicht.

 

Was könnte diese große Besorgnis Brehms ausgelöst haben? Gibt es Ereignisse, die dazu geeignet sind, diese Angst zu begründen? Werfen wir einen Blick zurück und versuchen mögliche Ereignisse zu identifizieren:

Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen?

Könnte es evtl. der Tatsache geschuldet sein, dass das Bundesverfassungsgericht vor der parlamentarischen Sommerpause in Berlin das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz und seinem Zwang zur Wärmepumpe mit der Begründung stoppte, die Ampelregierung (SPD, FDP, Grüne) hätte mit dem entsprechenden beschleunigten Gesetzgebungsprozess die Rechte des Parlaments missachtet?

 

Wäre es denkbar, dass seine Angst Ursache in Handlungen Angela Merkels findet, die im Jahr 2020 der Meinung war, die demokratische Wahl eines FDP Ministerpräsidenten in Thüringen sei ein „unverzeihlicher Vorgang“, der „rückgängig gemacht werden müsse“?

Nachdem diese Wahl dann in der Tat „rückgängig“ gemacht worden war, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Dame gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen und die Rechte einer konkurrierenden Partei auf Chancengleichheit verletzt habe.

 

Besteht die Möglichkeit, dass seine Angst vor Verfassungsfeinden daran liegt, dass der Bundestag (entgegen den Vorgaben des Verfassungsgerichts aus dem Februar 2023) bis heute kein Parteienfinanzierungsgesetz vorgelegt hat und dennoch die Absicht hat, den „Altparteien“ über 700 Millionen Euro Steuergeld für ihre eigenen Stiftungen auszubezahlen? Darunter weit über 100 Millionen für die „SPD-nahe“ Friedrich-Ebert-Stiftung.

 

Oder an der völlig unfähigen Bundesinnenministerin Faeser (SPD), die allen Ernstes der Meinung war, dass man im Beamtenrecht die Beweislast umkehren müsse. Eine völlig absurde Idee, die zur Folge gehabt hätte, dass ein Beschuldigter so lange als schuldig gilt, bis er selbst seine Unschuld bewiesen hat.

Von ihrer konstanten Weigerung, unser Land gegen massive illegale Migration zu schützen, ganz zu schweigen.

 

Ein Verdacht liegt nahe.

 

Oder liegt es vielleicht ganz einfach daran, dass alles was der persönlichen Meinung Brehms widerspricht oder ihm einfach prinzipiell nicht passt, per se als „demokratiefeindlich“, „verfassungsfeindlich“ oder „rechts“ klassifiziert wird?