In nunmehr sieben Monaten in diesem Jahr wurden bereits 175.272 Asylerstanträge gestellt. Zum Vergleich: Regensburg hat etwa 152.000 Einwohner.
Wer nun zuerst an ukrainische Kriegsflüchtlinge denkt, liegt allerdings falsch. Ukrainische Flüchtlinge kommen in der Asylstatistik de facto nicht vor. Diese werden direkt als Kriegsflüchtlinge anerkannt und unterlaufen gar keinem Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt zu der Frage „Sollen ukrainische Staatsangehörige Asyl beantragen?“ u. A. folgendes:
„Nein, das ist nicht nötig. Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.“ (BAMF)