Im Nürnberger Stadtrat liegt ein Antrag von CSU, SPD und Grünen vor, der die finanzielle Ausstattung der Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Gruppen sowie die Entschädigungen für Fraktionsvorsitz und Stellvertretung neu regeln soll. Was technisch klingt, hat erheblichen politischen Sprengstoff. Denn der Antrag knüpft die Verteilung öffentlicher Mittel nicht nur an Stadtratsmandate, sondern auch an später parteipolitisch besetzte Ämter.
Der demokratische Ausgangspunkt ist klar: Nürnberg hat 70 Stadtratsmandate. Diese Mandate sind das Ergebnis der Kommunalwahl. Der Antrag arbeitet aber mit einer anderen Berechnungslogik. Bei der CSU sowie bei SPD und Grünen-Volt werden nicht nur Stadtratsmandate berücksichtigt, sondern zusätzlich Bürgermeister- beziehungsweise Referentenposten einbezogen. Dadurch ist man in der Lage, die aus Steuermitteln zu erbringenden Zuschüsse massiv zu erhöhen.
Das verändert die Sitzverteilung nicht formal. Finanziell aber wird das Wahlergebnis nachträglich deutlich verändert. Frei nach dem Motto: Wenn das Wahlergebnis nicht passt, macht man die Dinge nachträglich passend. Denn zusätzliche Amtspositionen bringen bares Geld im Rahmen der Zuschüsse an Fraktionen und Ausschussgemeinschaften.
Selbstbedienungsmentalität neu definiert
Besonders deutlich wird das bei den Fraktionszuschüssen. Der bisherige Zuschuss für die CSU nach dem Vorschlag der Verwaltung lag bei 222.000 Euro pro Jahr. Nach dem neuen Antrag soll die CSU auf 297.000 Euro pro Jahr kommen. Die Mehrkosten für die Bürger unserer Stadt betragen 75.000 Euro pro Jahr.
Auch andere Zuschüsse steigen. Die SPD soll statt 135.600 Euro künftig 171.000 Euro pro Jahr erhalten. Grüne-Volt steigen von 99.600 Euro auf 117.000 Euro.
Politisch besonders heikel ist aber die CSU-Rechnung. Dort erhöhen die fünf zusätzlich zugerechneten Bürgermeister- beziehungsweise Referentenposten allein den Fraktionszuschuss um 45.000 Euro pro Jahr.
Für die genannten Fraktionen steigen die Fraktionszuschüsse damit insgesamt von 457.200 Euro pro Jahr auf 585.000 Euro pro Jahr. Das ist eine Steigerung um knapp 28 Prozent.
Geht es noch dreister?
Oder wie es im Antrag der CSU, SPD und Grünen formuliert wird: „Gerade in der aktuell angespannten Haushaltssituation und angesichts der bevorstehenden Einsparungen in allen Bereichen der Stadtgesellschaft war es den Fraktionen der CSU, der SPD und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Volt besonders wichtig, keine signifikanten Mehrausgaben an dieser Stelle auszulösen.“
Soll das ein Witz sein? Eine Steigerung um 28 Prozent wird mit nötigen Einsparungen in allen Bereichen der Stadtgesellschaft begründet?
CSU erhöht sich zusätzlich die Gehälter der Fraktionsführung
Damit allerdings noch nicht genug: Auch bei der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitz und Stellvertretung „verbessert“ sich die CSU gegenüber dem Verwaltungsvorschlag deutlich. Während der Verwaltungsvorschlag bei einem Fraktionsvorsitz und drei Stellvertretungen auf 196.260 Euro pro Jahr gekommen wäre, weist der neue Antrag 218.640 Euro pro Jahr aus. Das ist ein Plus von 22.380 Euro pro Jahr beziehungsweise 11,40 Prozent.
Besonders fragwürdig ist die Begründung des Antrags selbst: Bürgermeister- und Referentenposten sollen den Fraktionen zugerechnet werden, auf deren Vorschlag sie gewählt wurden. Damit wird die Finanzierung nicht mehr sauber an die demokratisch gewählte Stärke im Stadtrat gekoppelt, sondern an parteipolitische Amtszuordnung nach der Wahl.
Fraktionsgröße meint rechtlich naheliegend die Zahl der Ratsmandate beziehungsweise der stimmberechtigten Mitglieder im Stadtrat. Berufsmäßige Stadtratsmitglieder haben dagegen nur beratende Stimme in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs. Sie sind keine zusätzlichen Ratsmandate.
Der entscheidende Punkt lautet daher: Das Wahlergebnis darf nicht über die Zuschussberechnung nachträglich materiell verändert werden. Formal bleiben die Sitze gleich. Finanziell aber erhalten bestimmte Fraktionen zusätzliches Gewicht, wenn ihnen spätere Amtspositionen zugerechnet werden.
Gerade in einer angespannten Haushaltslage braucht es maximale Klarheit. Fraktionsmittel dürfen nur den erforderlichen Aufwand der Fraktionsarbeit decken. Was nicht passieren darf ist, dass parteipolitisch zugeordnete Ämter wie zusätzliche Mandate behandelt werden und dadurch ein finanzieller Bonus entsteht, der aus dem Wahlergebnis selbst nicht folgt.