Nürnberger Zeitung verletzt erneut journalistische Mindeststandards

Am 15.11.2024 berichtete die Journalistin Julia Vogel in der Printausgabe der Nürnberger Zeitung über eine mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Gegenstand der Diskussion war eine Klage des Nürnberger Kreisverbands der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der sogenannten „Allianz für Menschenrechte“. Das Ziel der Klage ist es, die Stadt zu einem Austritt aus dieser Vereinigung zu zwingen.

 

In der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt Nürnberg zu diesem Schritt verpflichtet wird – also den Prozess verlieren wird – „sehr groß“ sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht ergangen, und bis dahin verbietet es sich, zu spekulieren. Was jedoch mit Sicherheit festgestellt werden kann, ist, dass der angeführte Artikel nicht den journalistischen Mindeststandards genügt. Wir formulieren hier bewusst zurückhaltend.

Fehlende Sorgfalt bei der Recherche

In Ziffer 2 des Pressekodex heißt es: „Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“

 

Julia Vogel sollte sich diesen Passus dringend noch einmal genauer ansehen und ihre Arbeit entsprechend neu ausrichten.

 

Warum üben wir derart harte Kritik?

 

„Allianz für Menschenrechte“ als Vehikel der Oppositionsbekämpfung

Liest man den Artikel, muss man zwangsläufig zur Vermutung kommen, dass die Journalistin nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof am 13.11.2024 teilgenommen hat. Denn andernfalls hätte sie wahrheitsgemäß berichten müssen, dass die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ nicht deshalb von der AfD beanstandet wurde, weil sich diese Allianz grundsätzlich gegen Rechtsextremismus richtet, sondern weil sie sich in den letzten Jahren zunehmend und nahezu ausschließlich gegen die AfD richtet und diese auch namentlich in ihren Broschüren benennt und diffamiert.

Verletzung des Neutralitätsgebots

Und genau dies ist auch der Grund, warum der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass die Stadt Nürnberg mit ihrer Mitgliedschaft in dieser Vereinigung das Neutralitätsgebot des Staates verletzt. Politiker müssen strikt zwischen ihrer parteipolitischen Tätigkeit und der Ausübung eines politischen Amtes unterscheiden.

Aus exakt diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 27.02.2018, 09.06.2020 und 15.06.2022 der damaligen Bundeskanzlerin Merkel sowie den damaligen Bundesministern Wanka und Seehofer verboten, in ihrer amtlichen Eigenschaft eine politische Partei namentlich anzugreifen. Auch das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 23.03.2023 und Beschluss vom 06.02.2024 die Stadt Erlangen zur Unterlassung von Äußerungen ihres Oberbürgermeisters über die AfD verurteilt, die dieser in seiner amtlichen Eigenschaft getätigt hatte.

AfD hat sich nicht „entlarvt“

Die AfD hat sich auch nicht „entlarvt“, wie Herr Ahmed von der SPD zitiert wird, sondern die Vertreter der Partei haben ausdrücklich in der Sitzung erklärt, dass sie ein Engagement der Stadt Nürnberg gegen Rechtsextremismus grundsätzlich unterstützen, jedoch nicht hinnehmen werden, als rechtsextremistisch diffamiert zu werden.

Der Pulitzerpreis muss warten

Das alles hätte auch Frau Vogel berichten können, wenn sie nicht ausschließlich die Politiker der anderen Fraktionen, sondern auch die AfD befragt hätte. Woran dies liegt, darüber kann man nur spekulieren. Klar ist jedoch: Den Pulitzerpreis gewinnt man mit dieser Form der Berichterstattung sicher nicht.